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THERAPIE

UNSERE THERAPIE

Die Therapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene umfasst alle Erscheinungsbilder im Bereich von Sprach-, Sprech, Stimm- und Schluckstörungen sowie Lerntherapie bei Lese-/Rechtschreib-Schwäche.

Die Behandlung kann in der Praxis als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt werden. Zudem ist es möglich, die Behandlung als Hausbesuch stattfinden zu lassen, wenn der Arzt es verordnet hat.

Auch die sprachtherapeutische Versorgung der Kindertagesstätten "Löwenzahn" in Erichshagen sowie "Am Wald" in Rodewald wird durch unser Team gewährleistet. Des Weiteren unterstützen wir mit unserer logopädischen Therapie die Alten- und Pflegeheime in Steimbke, Rodewald, Nöpke und Rethem.

Wir bieten Vor- und Nachmittagstermine an. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

WIR THERAPIEREN:

Störungen der Sprache im Kindesalter
zum Beispiel Störungen der Aussprache, des Wortschatzes und der Grammatik

Störungen bei der Nahrungsaufnahme
zum Beispiel Schluckstörungen (Dysphagie)

Störungen des Hörens
zum Beispiel Störung in der zentral-auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung

Störung des Redeflusses
zum Beispiel Poltern und Stottern

Störungen der Sprechmotorik
zum Beispiel Dysarthrie, Dysarthtrophonie und Sprechapraxie

Störungen der Stimme
zum Beispiel funktionelle und organische Stimmstörungen

Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen nach Hirnschädigung

Myofunktionelle Störungen
zum Beispiel Anomalien der Zahnstellung, des Kiefers und des Gaumens

Lese-Rechtschreib-Schwäche

Sie haben Fragen zu den einzelnen Therapiebereichen? Kontaktieren Sie uns sehr gerne.

Zur Anmeldung benötigen Patientinnen und Patienten eine Verordnung für Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie durch ihren: Haus- bzw. KinderarztKieferorthopäden bzw. ZahnarztHals-Nasen-Ohren-ArztPhoniater/Pädaudiologen oder Neurologen.

Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Patientinnen und Patienten ab dem 18. Lebensjahr müssen - falls sie nicht von der Zuzahlung befreit sind - einen Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten plus 10 €€ Pauschalbetrag selbst zahlen. Privatpatientinnen und -patienten reichen ihre Rechnung selbst bei ihrer privaten Krankenkasse ein.
Die Kosten der Therapie von Kindern und Jugendlichen, bei denen das Jugendamt eine Lese- und Rechtschreibschwäche anerkannt hat, werden nach §35a KJHG vom Jugendamt übernommen.

Die Kindertherapien sind sehr spielerisch gestaltet. So sollen alle Wahrnehmungsbereiche angesprochen und die Übertragung des neu Erlernten in die Spontansprache erleichtert werden.

Bei allen Therapien wird Wert auf ansprechende Übungen gelegt, die die Schwierigkeiten beim Sprechen, Hören, Schlucken oder mit der Stimme effektiv reduzieren.

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