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Logopädie Steimbke_1.jpg

THERAPIE

Unsere Therapie

Die Therapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene umfasst alle Erscheinungsbilder im Bereich von Sprach-, Sprech, Stimm- und Schluckstörungen sowie Lerntherapie bei Lese-/Rechtschreib-Schwäche.

Die Behandlung kann in der Praxis als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt werden. Zudem ist es möglich, die Behandlung als Hausbesuch stattfinden zu lassen, wenn der Arzt es verordnet hat.

Auch die sprachtherapeutische Versorgung der Kindertagesstätten "Sternschnuppe" in Steimbke sowie "Am Wald" in Rodewald wird von unserem Team gewährleistet. Des Weiteren unterstützen wir mit unserer logopädischen Therapie die Alten- und Pflegeheime in Rodewald, Steimbke und Nöpke.

Wir bieten Vor- und Nachmittagstermine an. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

Wir therapieren:

Störungen der Sprache
im Kindesalter
zum Beispiel Störungen der Aussprache, des Wortschatzes und der Grammatik
Störungen bei der Nahrungsaufnahme
zum Beispiel Schluckstörungen (Dysphagie)
Störungen des Hörens
zum Beispiel Störung in der zentral-auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung
Störung des Redeflusses
zum Beispiel Poltern und Stottern
Störungen der Sprechmotorik
zum Beispiel Dysarthrie, Dysarthtrophonie und Sprechapraxie
Störungen der Stimme
zum Beispiel funktionelle und organische Stimmstörungen
Sprach-, Sprech- und
Stimmstörungen nach Hirnschädigung
Myofunktionelle Störungen
zum Beispiel Anomalien der Zahnstellung, des Kiefers und des Gaumens
Lese-Rechtschreib-schwäche
Sie haben Fragen zu den einzelnen Therapiebereichen? Kontaktieren Sie uns sehr gerne.

Zur Anmeldung benötigen Patientinnen und Patienten eine Verordnung für Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie durch ihren:
-  Haus- bzw. Kinderarzt
-  Kieferorthopäden bzw. Zahnarzt
-  Hals-Nasen-Ohren-Arzt
-  Phoniater/Pädaudiologen
Neurologen

Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Patientinnen und Patienten ab dem 18. Lebensjahr müssen - falls sie nicht von der Zuzahlung befreit sind - einen Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten plus 10 €Â€ Pauschalbetrag selbst zahlen. Privatpatientinnen und -patienten reichen ihre Rechnung selbst bei ihrer privaten Krankenkasse ein.
Die Kosten der Therapie von Kindern und Jugendlichen, bei denen das Jugendamt eine Lese- und Rechtschreibschwäche anerkannt hat, werden nach §35a KJHG vom Jugendamt übernommen.

Die Kindertherapien sind sehr spielerisch gestaltet. So sollen alle Wahrnehmungsbereiche angesprochen und die Übertragung des neu Erlernten in die Spontansprache erleichtert werden.

Bei allen Therapien wird Wert auf ansprechende Übungen gelegt, die die Schwierigkeiten beim Sprechen, Hören, Schlucken oder mit der Stimme effektiv reduzieren.

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